hallo Mitternachtssonne,
wenn dein Bruder die Wohnung selber nutzt ist es, glaube ich gar nicht so leicht, diese einfach so zu pfänden und ihn in die Obdachlosigkeit womöglich zu katapultieren.
Ansonsten ist der Hinweis von Angie auf §§ 104, 105 BGB richtig. Dein Bruder kann dir auch eine Vorsorgevollmacht erteilen, die am besten ein Notar notariell beglaubigt. Das ist wichtig für die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Erteilens dieser Vollmacht. Die Vorsorgevollmacht hat im Gegensatz zur amtlichen Betreuung den Nachteil, dass bei schadhaftem Verhalten nachgewiesen werden muss, dass er sich zu diesem Zeitpunkt wegen dieser Krankheit in ärztlicher Behandlung befand, was ja in einer manischen Phase nicht unbedingt der Fall ist.
Ich selber bin aus einem in der Manie getätigten Grundstückskauf auch ohne Betreuer und Vorsorgevollmacht nochmal glimpflich rausgekommen. Das ganze hat mich aber trotzdem rd. 8.500,-- DM gekostet. Glücklicherweise hat meine Rechtschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernommen. Bei dem Streitwert hätte ich mich sonst einsargen können.
liebe Grüße
Ramona