Hallo Claudia,
was beinhaltet dieses Gutachten. Ist er amtlich md diagnostiziert? Wenn ja, kann das Gericht bei weiteren Gesetzesverstößen die Krankheit berücksichtigen und eine Zwangsbehandlung anweisen. Leider ist der Drogenkonsum als Ursache für sein Verhalten augenscheinlich relevanter. Er würde von einem vom Gericht bestellten Gutachter ein weiteres Gutachten erhalten, in dem die zukünftigen Handlungsstrategien festgehalten werden. Eine Zwangseinweisung durch deine Initiative kann unumgänglich erscheinen, aber die Variante mit der Gerichtsinitiative wäre für euer Verhältnis vorteilhafter.
Ist er zwischendurch depressiv, dann ist er in dieser Verfassung handlungs- und entscheidungsunfähig. Sein Drogenkonsum erscheint mir momentan als Hauptproblem. Drogen potentieren die Gefahr der manischen und depressiven Phasen.
Krankheitseinsicht bekommt er durch eine Klinikeinweisung sicher nicht. Das ist ein langer Prozess, bis die Einsicht kommt.
Das wichtigste ist die gutachterliche Feststellung der MDK, welche ihn vor dem Gefängnis schützt.