Eine gesetzliche Betreuung kann man nur nach BGB anregen und nicht nach PsychKG = Landesunterbringungsgesetz.
Dazu musst du einen Antrag beim Amtsgericht des Hauptwohnsitzes des Betroffenen stellen, kann jeder Bürger, auch der Arzt, der Nachbar, ein Freund oder der Arbeitgeber. Entweder schriftlich oder selber hingehen zur "Niederschrift".
Damit geht das Betreuungsverfahren los. Die Betreuungsstelle des Landkreises/Stadt überprüft alles, ermittelt den Bedarf bzw. einen geeigneten Betreuuer, hört den Betroffenen an und organisiert ärztliche Atteste/bestellt den Gutachter.
Was du da dann als Partnerin dazu sagt oder willst, ist herzlich egal. Das ist eine Verwaltungsakt, da wirst du nicht mal mehr angehört. Wenn alles soweit ist, geht das Verfahren ans Amtsgericht zurück und es ergeht ein entsprechender richterlicher Beschluss.
Das D-weit so geregelt. Alles andere ist Quatsch, da bist du u.U. einfach falsch beraten worden.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...