Hallo Ihr Betroffenen und Angehörigen!
Meine Frage lautet, wie es sich eigentlich mit der rechtlichen Einstufung von md-lern verhält. Was ist mit der Geschäftsfähigkeit? Was mit der Schuldfähigkeit?
Den "unerkannt Geisteskranken" kannte ich bislang nur aus dem Studium, und hier insbesondere aus dem Zivlrecht. Meinem Bild eines md-lers nach besitzt ein solcher doch (mindestens) zwei Identitäten: eine ramponierte, vor deren Exitenz er tunlichst die Augen zu verschliessen bemüht ist und eine "Möchtegern-Identität", mittels derer er seinem Umfeld die Normalität vorgaukelt, mitunter bzw. in der Regel natürlich, ohne sich immer seiner (unfreiwilligen) Kostümierung bewusst zu sein.
Vielleicht hat ja jemand von Euch Lust, sich mit diesem Thema zu beschäftigen oder sogar eigene Erfahrungen mitzuteilen. Würde mich freuen.
Es wünscht Euch allen möglichst viele gesunde Stunden,
Sebo25