Hallo Bi Po,
ich geh mal davon aus, dass Du der Bekannte aus der SHG bist und der Fall nicht nur fiktiv ist.
Bei Suizidversuch
sofortige Einweisung in die Klinik, kein Erweichen - kein Verhandeln.
Wenn er die Überweisung jetzt schon hat, "Messer auf die Brust setzten":
"entweder Du gehst mit dieser Überweisung
sofort in die Klinik oder: Notruf 112, Notarzt holen und der schickt Dich dann rein."
Und das dann auch tun wenn er nicht geht.
Wenn dies die Angehörige nicht tut - aus welchen Gründen auch immer: mach es selber - Du hilfst der Angehörigen damit.
Das hat nichts mit Bevormundung zu tun, sondern mit Zivilcourage.
Eigentlich sollten in diesem Baum Fragen stehen, ich wollte aber auf Deinen Beitrag erst mal antworten weil es mir bei der Frage kalt den Rücken runter läuft.
Meine Fragen stell ich separat.
Viele Grüße
Hermann
m, 55, war 21 Jahre mit MD verheiratet - 7 Jahre Hölle sind genug - , 2 erwachsene Jungs