Hach immer dies Kollateralschäden, die so eine kleine Manie verursachen kann.
Nun soll ich begutachtet werden, dazu schreibt mein Anwalt-o-ton-
Es ist allgemein bekannt, dass ein Gutachten auch handwerkliche Schwächen haben mag.
Unzureichende Exploration,fehlende kritische Distanz des Sachverständigen,mangelnde Durchschaubarkeit seiner Schlussfolgerung oder forensische Unerfahrenheit schaffen Risiken für den Angeklagten.Insoweit ergibt sich auch eine Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage.
Das macht mir ja nun nicht viel Mut. Mit dem "Wissen" im Gepäck, werde ich einem Gutachter sehr skeptisch gegenüber treten.
Und was heißt
...für den Fall der Beiordnung lege ich mein Wahlmandat nieder?
Immer dieses Beamtendeutsch.