Die Antragsstelle hat den Gewaltschutzantrag sehr wahrscheinlich nicht deshalb abgelehnt, weil eine Psychose vorliegt, das wäre rechtlich falsch, sondern weil entweder die konkreten Gewalthandlungen nicht ausreichend dargelegt oder glaubhaft gemacht wurden, der Fokus zu sehr auf der Erkrankung lag, sodass die Zuständigkeit an das PsychKG fiel, oder die Situation bereits durch die polizeiliche Wegweisung mit Kontaktverbot als vorübergehend entschärft angesehen wurde. Keine Ahnung, reine Raterei.
Entscheidend ist: Gewaltschutz ist auch bei psychischer Erkrankung möglich, aber er setzt eine klare, nachvollziehbare Darstellung konkreter Gewalt oder Drohungen voraus.
Wichtig bei so einem Antrag ist leider, dass man dem Amtsgericht einigermaßen klar machen muss, glaubhaft durch Dokumentation/ Tagebuch, Chats/ heimliche Videos vom ausrastenden Ehemann, Zeugen, Arztbesuchen mit Dokumentation, wiederholten Polizei-Einsätze usw., dass Gewalt vorliegt und dies ist gleichzeitig das Schwierige an diesem Gesetz...
Wendet Euch ansonsten an das Frauenhaus oder an eine Frauenberatungsstelle. Und die Polizei am besten jederzeit erneut verständigen.
LG fahni