Re: Häusliche Gewalt

10. 04. 2026 20:19
Die Antragsstelle hat den Gewaltschutzantrag sehr wahrscheinlich nicht deshalb abgelehnt, weil eine Psychose vorliegt, das wäre rechtlich falsch, sondern weil entweder die konkreten Gewalthandlungen nicht ausreichend dargelegt oder glaubhaft gemacht wurden, der Fokus zu sehr auf der Erkrankung lag, sodass die Zuständigkeit an das PsychKG fiel, oder die Situation bereits durch die polizeiliche Wegweisung mit Kontaktverbot als vorübergehend entschärft angesehen wurde. Keine Ahnung, reine Raterei.

Entscheidend ist: Gewaltschutz ist auch bei psychischer Erkrankung möglich, aber er setzt eine klare, nachvollziehbare Darstellung konkreter Gewalt oder Drohungen voraus.

Wichtig bei so einem Antrag ist leider, dass man dem Amtsgericht einigermaßen klar machen muss, glaubhaft durch Dokumentation/ Tagebuch, Chats/ heimliche Videos vom ausrastenden Ehemann, Zeugen, Arztbesuchen mit Dokumentation, wiederholten Polizei-Einsätze usw., dass Gewalt vorliegt und dies ist gleichzeitig das Schwierige an diesem Gesetz...

Wendet Euch ansonsten an das Frauenhaus oder an eine Frauenberatungsstelle. Und die Polizei am besten jederzeit erneut verständigen.

LG fahni
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Häusliche Gewalt

Simba22 925 08. 04. 2026 18:17

Re: Häusliche Gewalt

MadameX 241 08. 04. 2026 20:57

Re: Häusliche Gewalt

Simba22 240 08. 04. 2026 22:27

Re: Häusliche Gewalt

fahni 213 09. 04. 2026 13:30

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MadameX 218 09. 04. 2026 14:04

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Simba22 190 09. 04. 2026 22:20

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fahni 225 10. 04. 2026 10:25

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Simba22 177 10. 04. 2026 17:15

Re: Häusliche Gewalt

fahni 260 10. 04. 2026 20:19



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