Re: Häusliche Gewalt

10. 04. 2026 10:25
Im Eingangspost steht: "Ein Gewaltschutzantrag für Angehörige ist wohl bei Psychosen nicht möglich..."

Die Aussage ist falsch: Das Gewaltschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz, das Menschen vor Gewalt, Drohungen und Nachstellung (Stalking) schützt. Es ermöglicht dir, gerichtlich anzuordnen, dass die gefährdende Person Abstand hält oder keinen Kontakt mehr aufnimmt. Das GewSchG regelt zivilrechtliche Ansprüche auf Schutzanordnungen bei vorsätzlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit sowie bei Drohungen und unzumutbaren Belästigungen - auch bei einer Psychose des Partners.

Deine Femizidfrage beantworte ich natürlich nicht mehr ;-)
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Häusliche Gewalt

Simba22 1060 08. 04. 2026 18:17

Re: Häusliche Gewalt

MadameX 258 08. 04. 2026 20:57

Re: Häusliche Gewalt

Simba22 282 08. 04. 2026 22:27

Re: Häusliche Gewalt

fahni 233 09. 04. 2026 13:30

Re: Häusliche Gewalt

MadameX 234 09. 04. 2026 14:04

Re: Häusliche Gewalt

Simba22 200 09. 04. 2026 22:20

Re: Häusliche Gewalt

fahni 240 10. 04. 2026 10:25

Re: Häusliche Gewalt

Simba22 189 10. 04. 2026 17:15

Re: Häusliche Gewalt

fahni 333 10. 04. 2026 20:19



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen