Falls dir das nicht bekannt ist, man bekommt den GdB nicht aufgrund von Diagnosen, sondern hauptsächlich aufgrund von Einschränkungen im Alltag.
Ich habe meinem Psychiater aufgeschrieben bzw. erzählt, welche Probleme ich habe und er hat eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Landesamt gemacht. Also die zuständige Behörde fragt ja bei den Ärzten an, die man beim Antrag angegeben hat.
Mir war bei Antragsstellung noch nicht bekannt, dass man nicht alleine aufgrund einer Diagnose einen GdB bekommt, daher hatte ich zuerst nicht viel zu meinen Alltagsproblemen geschrieben bzw. auch gar nicht groß mit meinem Arzt darüber gesprochen. Das war der falsche Weg.
Zuerst wollten sie mir auch nur einen GdB von 40 geben und ich musste Widerspruch einlegen und dagegen klagen, aber nach der Stellungnahme von meinem Psychiater hat mir das Gericht den GdB von 50 zugesprochen.
Die Gleichstellung hatte ich damals erhalten, als ich arbeitslos war, um meine Chancen bei den Bewerbungen zu verbessern. Ein anderer Grund wäre, wenn der Job ohne die Gleichstellung gefährdet ist. Also du könntest z.B. damit argumentieren, dass du krankheitsbedingt keine Überstunden leisten kannst. Durch eine Gleichstellung wärst du davon befreit.