Wo liegt die Umgangsklage derzeit, beim Familiengericht oder geht es erstmal um außergerichtliche Möglichkeiten wie Beratung bei einer Erziehungsberatung? Wer hat den Gutachter bestellt?
Du schreibst ja sehr klar, was du willst. Die Kinder sollen Kontakt haben zum Vater und es braucht einen sicheren Rahmen für den Umgang, falls sich eine Krankheitsphase ankündigt. Dazu sollte er in Behandlung sein, eventuell einen Krisenplan verfasst haben, in dem er sich auseinandersetzt, wie der Umgang mit den Kindern beim Beginn einer Phase und erst recht in akuter Phase geregelt sein soll. Das würde ich bei den Stellen, die eine Entscheidung treffen, als Wunsch/Vorstellung angeben.
Denn wenn er jetzt stabil ist, dann ist er auch in der Lage sich mit Blick auf das Wohl der Kinder mit seinem Verhalten in Manie auseinanderzusetzen. Vielleicht könnte der angestrebte Umgang mit den Kindern bei ihm auch eine Auseinandersetzung mit seinem Manie-Verhalten befördern.
Vor einer erneuten Krankheitsphase ist kein bipolar erkrankter Mensch sicher.
Ich bin betroffene alleinerziehende Mutter mit längst erwachsenem Kind. Solange meine Mutter lebte, war sie in meinen Krankheitsphasen für mein Kind da. Nach ihrem Tod habe ich in Absprache mit meinem Kind für diesen Fall eine Regelung getroffen, die mit dem Jugendamt abgesprochen war. Dabei wäre ich aus heutiger Sicht sehr viel vorsichtiger vorgegangen, denn das Jugendamt hat damals einfach nur abgenickt und nicht wirklich geprüft.
LG
s.