Der Grad der Behinderung hat nichts mit Prozenten zu tun.
Wer einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, ist schwerbehindert und hat somit eine Schwerbehinderung. Zwischen 20 und 40 spricht man von einer Behinderung.
Ab einem GdB von 30 kann man sich gleichstellen lassen.
Ich hatte zuerst einen GdB von 30, dann 70 und bin mit dem Integrationsamt übereingekommen, mit GdB 50 einverstanden zu sein, wenn der Ausweis dann unbefristet ist. Vorher war es nämlich immer "in Heilbewährung" aufgrund psychischer Erkrankung, also nur befristet.
Jetzt kann man mir den GdB 50 nur noch "wegnehmen", wenn ich einen Antrag auf Neufeststellung stelle, weil ich meine, dass es mir schlechter geht und man dann aber zum Schluss kommt, es ginge mir besser.
Der GdB soll nicht minutiös deine aktuelle Verfassung abbilden, sondern dir Zugang zu Nachteilsausgleichen gewähren. Hier ist die Tabelle: [
www.betanet.de]
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Pronomen: er, Baujahr 80, GdB 50, voll erwerbsgemindert, berufsunfähig, Pflegegrad 4
Diagnosen: 03/2009 rezidiv. Depression, 06/2012 schizo-affektive Störung, 08/2016 bipolare Störung, 02/2019 Psoriasis, 03/2019 Psoriasisarthritis, 10/2021 Schlafapnoe, 07/23 ME/CFS, 05/24 Herzinsuffizienz + Vorhofflimmern u.a.
Medis: Valproat 500mg 1-0-2-0, Melperon 25mg 0-0-0-1 u.v.m.
Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.