Guten Morgen,
das finde ich ein sehr schwieriges und heikles Thema.
Grundsätzlich kann ich als bipolare alleinerziehende Mutter deinen Denkansatz schon nachvollziehen.
Ganz sicherlich sollte das Kindeswohl im Zentrum möglicher Entscheidungen stehen.
Beängstigend finde ich dann allerdings den Gedanken an eine mögliche Umsetzung der von dir eingeforderten Entrechtung.
Nämlich in dem Fall, wo die dieses Vorhaben unsetzenden Amtspersonen vom Jugendamt o.ä. eben nicht über eine der familiären Situation angemessene Einschätzung verfügen.
Ich persönlich habe mir sowohl das Jugendamt wie auch die Erziehungsberatungsstelle mit in mein Boot geholt und dort allerbeste Unterstützung erfahren dürfen.
Aber ich weiß, dass es auch anders gehen kann.
Missverständnisse geben kann, menschliches Unvermögen auch von amtlicher Seite gar nicht so selten ist.
Eventuell eine Kaskade von amtlichrn Entscheidungen losgetreten wird,die sich dann vielleicht nur sehr schwer - unter Auferbietung aller juristischen Ressourcen - wieder rückgängig machen lässt.
Eine solche Inobhutnahme aus falscher Motivation wird immer erhebliche Folgen haben für Kind & Elternteil. Auch dann wenn sie rückgängig gemacht werden kann.
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Ich springe vielleicht auch deswegen auf dieses Thema an, weil man mir bei meinem letzten Tagesklinikaufenthalt drohte, amtlicherseits meine Erziehungsfähigkeit in Frage zu stellen.
Ich war in hypomanem Zustand in dieser psychiatrischen Tagesklinik, die letztendlich nur auf depressive Patienten wirklich eingestellt ist.
Mein Energie - oder Kommunikationszustand ging vor allen Dingen der zuständigen Ärztin sichtlich auf die Nerven. Durchaus nachvollziehbar aus deren Sicht.
Dennoch finde ich es unentschuldbar, dass mir mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht wurde, weil ich in der Mittagspause die 500 m zum nächstgelegenen Park ohne Fahrradhelm zurück legte. Einen solchen hatte ich sogar dabei und zog ihn bei längeren Strecken auch an.
Aber genau diese Art von übergriffiger Respektlosigkeit macht mir bei solch wirklich großen Entscheidungen wie Entrechtung große Angst.
Denn man kann im vorab einfach nicht wissen, an wen man da gerät.
Die Gefahr, dass dann Menschen solche für Kind & Eltern existentielle Entscheidungen treffen, die menschlich, emotional oder auch aus anderen Gründen dazu gar nicht in der Lage sind, diese Gefahr ist durchaus gegeben.
Eine wirkliche Lösung für diese Schwierigkeiten sehe ich nicht.
Es ist bestimmt immer auch für die Ämter eine schwierige Entscheidung, ein Kind aus seinem Zuhause zu nehmen, um es zu schützen.
Für mich - wenn mir so etwas fälschlicherweise - also ohne nachvollziehbare Gründe - passieren würde - wäre dies wohl mein persönlicher 'Worst case'...
Liebe Grüße,
Miramis
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Erstmals Diagnose BS im Frühjahr 2010 , bis 2012 aufrecht erhalten und mehrfach von verschiedenen Fachärzten bestätigt. Sehr starker jahreszeitlicher Einfluss, Wohnort nördlich des Polarkreises.
In dieser Zeit keine Medikation.
2012 Rückzug nach Deutschland aus dem Ausland.
In Folge schlagartige Verbesserung der bipolaren Problematik. Keine Bestätigung der Verdachtsdiagnose BS in Deutschland. Statt dessen eher "stabile langjährige depressive Phasen" bis zum Herbst 2018:
Erstmaliges Wiederauftreten einer hypomanischen oder manischen Phase in Deutschland, Dauer drei Monate, nach Einstellung mit Quetiapin 300 mg Abgleiten in eine nachhaltige Depression, Dauer 1,5 Jahre.
Seit etwa April 2020 - nach schrittweisen und fachärztlich begleitetem Ausschleichen des Quetiapin - Beginn einer hypomanischen oder manischen Phase bis Herbst. Dann Einschleichen von Lithium.
Aktuelle Medikation: 25 mg Quetiapin Retard abends
450 mg Quilonium Retard abends
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.23 06:36.