Hallo Suzuki,
wenn das ganze Programm schon einmal gelaufen ist für das KInd bis zum Härtesten der Inobhutnahme. Der Vater hat das alleinige Sorgerecht, dann sollte er das jetzt auch wahrnehmen. Gibt es keinen weiteren Kontakt nach so einer Geschichte zum Jugendamt?
Wie ich die Sache sehe, kannst du nur den Vater bestärken, für das KInd zu handeln. Das heißt für mich, Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen vor einer erneuten Inobhutnahme. Diese sollte dem Kind in jedem Fall ein 2. Mal erspart werden!
In direktem Sinne bist du da raus nach meiner Meinung.
Wenn der Vater nicht in der Lage ist, zu handeln, ist die Frage, wie nah bist du zum Kind und das KInd zu dir? Besteht Vertrauen?
Für psychisch erkrankte Elternteile und ihre Kinder werden immer mehr verschiedene Hilfen aufgelegt, wie Kommunikations-, Interaktionstrainings, Auseinandersetzung der Eltern mit der eigenen Kindheit, immer mit Fokus auf dem KInd. Aber dazu muss deine Tochter zur Einsicht kommen, wollen. Das liegt nicht in deiner Hand. Im Moment geht der Schutz des Kindes vor.
LG
s.