Hallo, Turicum,
normalerweise kommt die Rentenversicherung auf dich zu und du musst einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Einen neuen Antrag musst du also nicht stellen. Sollte drei Monate vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums nichts kommen, würde ich das Formular bei der Rentensicherung anfordern.
Bei der Pflegeversicherung müsste es ähnlich gehen. Da kenne ich mich aber nicht aus.
LG
Lisa Vincenta
Weiblich, 59 Jahre, seit Ende 2002 an Bipolarer Störung erkrankt, seit 2011 an einer Ticstörung