Das Handy komplett zu entziehen, somit die äussere Kommunikation zu verbieten ist nicht rechtens.
Auf der geschlossenen akut Station wird dir sowieso erstmal dein Handy/Smartphone entzogen, wenn man Sorge vor eigenen Konsequenzen hat kann man ja drum bitten es bis zur entlassung einzubehalten.
Extra in ne Patientenverfügung zu vermerken wäre mir zu nervlich anstrengend, ausserdem können sich meine Bedürfnisse auf Smartphone Nutzung im Laufe der Zeit variieren also müsste ich denn im Zweifel wieder drunter leiden, weil alles betteln nix nützt wegen Unterschrift auf selbtbestimmtes Handy Internet Verbot. Ne danke.
Es sollte immer individuell auf den Patienten abgestimmt werden inwieweit man in der Lage ist Smartphone zu nutzen.
Wenn Freundschaften und jobs durch die Krankheit ruiniert werden ist es vermutlich eh vorher schon passiert des weiteren ist das ein verflixtes Risiko was mit der bipolaren Störung einhergeht.
Ich bin kein Kind und muss mit den resultierenden Geschehnissen klarkommen.
Wenn meine angeblichen Freunde nicht damit fertig werden was es bedeutet psychisch krank zu sein dann dürfen sie ihre eigenen Wege gehen ohne mich.
Es steht jedem frei Kontakt halten zu wollen oder nicht.
Also ich möchte die Freiheit haben mein Handy/Smartphone bei Bedarf im Verlauf der geschlossenen Psychiatrie weiter nutzen zu dürfen.
Gruß Feena