Ich möchte einfach noch mal darauf hinweisen, dass ihr beim AG nur den Ausweis selber oder den Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit vorlegen müsst, wenn ihr den Nachteilsausgleich haben wollt.
Der AG hat kein Recht auf den GDB Bescheid (da stehen die Diagnosen drin).
Ich habe jetzt mal wieder einen Fall, da hat der AG dem Bewerber weis gemacht, dass er das Recht auf den GDB Bescheid hat, der Bewerber ist darauf rein gefallen und es gibt Ärger ohne Ende. D.h. der AG versucht jetzt die Einstellung zu verhindern.
__________________________________________________________________________
...mittlerweile zum Drachen mutiert...