Hallo Heike,
vielen Dank für deine ausführliche Ausarbeitung von Vorschlägen
Das hilft mir sehr, mein Antwortschreiben an die Klinik zu verfassen.
Die Umsetzung de Behandlungsvereinbarung sehe ich jedoch fraglich,
da sich im Akutfall doch kein Pflegepersonal oder Arzt dran halten wird.
Ich hatte bereits vor Jahren den damaligen Stationsarzt bzgl.
Behandlungsvereinbarung angesprochen - die Reaktion sagte mir Alles.
Bzgl. des Workshops, den ich für eine gute Idee halte, sehe ich jedoch
hier kaum eine Möglichkeit zur Realisierung, da ich alleine mit meinem
Anliegen da stehe und ich nicht sehe, wie ich das anstreben könnte.
Es ist eher eine kleine Klinik und so viele Bipolare gibt es dort nicht ( Betroffenenvertreter?).
Dennoch will ich am Ball bleiben und weiter nach Lösungen suchen, damit Zwangsmaßnahmen
nicht mehr vollzogen werden.
Und der Begriff "Eigen- und Fremdgefährdung" als Freibrief für sämtliche Behandlungs- u. Zwangsmaßnahmen
sollte bei Beantragung eines richterlichen Beschlusses inhaltlich konkreter begründet werden müssen.
Z.Zt. reicht es ja völlig aus, den Beschluss mit dieser einen Begrifflichkeit einzuholen.
Alleine darauf stützt sich der richterliche Beschluss und das finde ich zu kurz gefasst,
aber das ist jetzt ein anderes Problem, womit ich mich noch beschäftige.
Gruß, Mania67