Deborah schrieb:
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> Hallo Irma,
> in unserem Grundgesetz ist das Recht auf Krankheit
> verankert,
> d.h. heißt für mich: jeder darf sich sein Leben
> auch versauen.
Wie schon gesagt -ich bin nicht für meine Freundin verantwortlich und habe auch nicht (mehr) vor, Verantwortung zu übernehmen. Vor Jahren hat sie die Vorsorgevollmachten mit mir ausstellen lassen - diese Verantwortung habe ich bereits vor langer Zeit abgegeben und mich daraus zurückgezogen. DAS wäre Übernahme von Verantwortung gewesen, die ich dann abgelehnt habe. Die in diesem Kümmerungsvertrag aufgelisteten Zuständigkeiten hätten mich überfordert und ich war froh, als ich davon zurückgetreten bin.
Was meinen Freund angeht- das sieht anders aus- da eine Destabilisierung seinerseits mich immer mit runterzieht ( in diesen Phasen war unsere Freundin oftmals eine große Hilfe - weil sie nicht so betroffen war von seinen Psychosen- mal ganz am Rande )-
Daher haben wir beide ein ausgesprochenes Interesse daran, stabil zu bleiben, auch um des Wohls des anderen wegen. Alles andere wie Fürsorge, Verlässlichkeit, liebevoller Umgang und vieles mehr fällt für mich unter den Begriff "Partnerschaft". Und dazu gehört auch Verantwortung.
Liebe Grüße
Irma
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 29.08.21 15:56.