Offiziell bin ich zur Prüfung zugelassen bzw. vom Gesundheitsamt, allerdings steht die betriebsärztliche Untersuchung noch an.
Von der schriftlichen Prüfung bin ich bereits zurückgetreten, weil ich da in einer schweren depressiven Phase war.
Die Bescheinigung, dass ich von der Betriebsärztin als geeignet eingestuft werde, muss ich vor dem Examen vorweisen können, sowie das polizeiliche Führungszeugnis.
Von der schriftlichen Prüfung bin ich bereits zurückgetreten, weil ich da in einer schweren depressiven Phase war.
Mein Psychiater hatte mir geraten dies dem Arbeitgeber zu verschweigen, jedoch war es im Bezug auf meine Krankschreibung, als ich von der Prüfung zurück getreten war. Dort musste ich ein Schreiben aufsetzen, nur die konkrete Diagnose wurde nicht genannt.
Als ich für eine Nacht stationär wegen akut manischer Psychose IN MEINEM EINGENEN HAUS aufgenommen wurde, hatte ich auch den Ärzten dort gesagt, dass ich im Haus als Schwesternschülerin beschäftigt bin. Die hatten mich nach einer Nacht wieder entlassen, weil ich nach Hause wollte und nach Quetiapin und Tavor die Nacht durchgeschlafen hatte und auch wieder normal schien. Dass sie Befürchtungen bezüglich meiner Tätigkeit haben, hatten sie nie erwähnt.
Die Rechtslage ist für mich wichtig. Wenn ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin, genaue Auskunft über meine Erkrankung zu geben, werde
Ich es auch nicht tun...bis ich weiß, dass der Arbeitgeber Verständnis dafür hätte bzw. ich stabil bin und mich als Arbeitskraft bewiesen habe bzw. ein bestimmtes Vertrauensverhältnis aufgebaut ist.