Hotte schrieb:
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> Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
> ist dringend ein Besuch beim Betriebsarzt
> angezeigt, um festzustellen, ob die Kollegin
> überhaupt noch arbeitsfähig ist.
Das ist ein Schmarrn. Der Betriebsarzt ist erstens nicht zuständig, zweitens kann er einen Arbeitnehmer nicht gegen den Willen krank schreiben.
Das ginge nur bei Beamten. Da kann der Dienstherr eine Vorstellung zur Begutachtung der Dienstfähigkeit erzwingen, wenn jemand nur noch Schmarrn macht.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...