Nadine251090 schrieb:
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> Ab wann gilt man als Selbst/Fremdgefährdet? Somit
> könnte man evtl. auf eine Einweisung plädieren.
Selbstgefährdung nur bei Suizidversuch oder anderen Selbstverletzungen.
Fremdgefärhdung auch nur, wenn er andere körperlich angreift bzw Verletzungen in Kauf nimmt.
Ist sehr schwer nachweisbar, vor allem nicht, wenn er gut schauspielern kann.
> Ist zwar nicht die Lösung die man sich wünscht
> aber ich denke das es so sein muss weil man ihm
> anders nicht mehr helfen kann.
Das ist dein Wunsch, um dein Leid zu mildern.
Er muss aber nun mal sein Leid erleben, damit er dann
evtl. hinterher mal einsichtig wird und anfängt, sowas
dann im Vorfeld zu verhindern. Erst dann beginnt eine
"gute" Behandlung der Bipo, alles andere ist Mangels
der Einsicht meist zum Scheitern verurteilt. Das ist ja
auch gerade das schlimme an der Krankheit, das man
nichts/nicht viel machen kann im akuten Zustand.
Könnte man es, wäre es eine leicht/gut zu behandelnde
"Allerweltskrankheit" und nicht eine der schwersten
Erkrankungen.
lg
zuma
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Wenn dich der Mut verlässt, gehste halt alleine weiter.
Und wenn du deinem Gefühl folgst, nimm deinen Verstand mit.
Wenn du nicht weißt, wohin du willst, ist es egal, welchen Weg du nimmst.
Wissen nutzt nur wenn man es anwendet.
Vielleicht wird alles vielleichter