Kati-A schrieb:
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> Elternzeit bedeutet aus einem bestehenden
> Arbeitsverhältnis heraus und max 36 Monate.
> Trifft da bestimmt nicht auf Fünkchen zu. Worauf
> ich hinaus will: es macht finanziell keinen
> Unterschied wenn man keinen Rentenanspruch auf
> Erwerbsminderungsrente hat, was bei Fünkchen der
> Fall sein dürfte. Sollte volle Erwerbsminderung
> anerkannt werden, wird sie Anspruch auf
> Grundsicherung haben, welche der Höhe von Hartz
> IV entspricht. Plus wird nur gemacht, wenn
> zusätzlich stundenweise gearbeitet wird, weil
> nicht alles komplett angerechnet wird.
>
> Lg
Wenn sie mehrere Kinder hat, kann schon sein, dass sie noch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente hat.
Aber das wird sich nicht hier klären lassen. Deswegen hab ich ihr ja die Rentenberatung empfohlen.
Da sie verheiratet ist und ihr Mann arbeitet, wird sie keinen Anspruch auf Grundsicherung oder ALG 2 haben.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...