Re: Eigene Erfahrungen? Psychologisches und medizinische Untersuchung bei Bewerbungsverfahren

17. 10. 2019 08:22
Der Betriebsarzt hat Schweigepflicht. Mitteilen muss er es dem AG nur, wenn du den Job nicht machen kannst, z.B. wenn du dich als Blinder oder Epileptiker als LKW Fahrer bewirbst.

Das Beispiel mit dem Chirurgen mit Händezittern ist Schmarrn. Wenn der Chirurg in der Diagnostik oder Wissenschaft arbeitet, kein Problem, er kann halt nicht operieren. Heißt, es kommt auf die konkrete Tätigkeit an.

Natürlich kann du mit BS im Notfallbereich arbeiten. Wo soll da das Problem liegen?

Auch wenn du "normaler Beamter" werden willst, wäre es kein Problem, weil sich da die Rechtslage geändert hat. Nur bei Polizei, Zoll und anderen Bereichen, wo du Waffen tragen musst, wirst du nicht genommen werden. Aber da sind die Anforderungen generell sehr hoch, auch an Sehfähigkeit und Sportlichkeit.

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...mittlerweile zum Drachen mutiert...
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Eigene Erfahrungen? Psychologisches und medizinische Untersuchung bei Bewerbungsverfahren

rotkappe 1174 16. 10. 2019 23:44

Re: Eigene Erfahrungen? Psychologisches und medizinische Untersuchung bei Bewerbungsverfahren

Anne.Freiburg 481 17. 10. 2019 07:53

Re: Eigene Erfahrungen? Psychologisches und medizinische Untersuchung bei Bewerbungsverfahren

dino 341 17. 10. 2019 08:22

Re: Eigene Erfahrungen? Psychologisches und medizinische Untersuchung bei Bewerbungsverfahren

rotkappe 359 17. 10. 2019 11:47

Re: Eigene Erfahrungen? Psychologisches und medizinische Untersuchung bei Bewerbungsverfahren

dino 346 17. 10. 2019 14:28

Re: Eigene Erfahrungen? Psychologisches und medizinische Untersuchung bei Bewerbungsverfahren

rotkappe 626 17. 10. 2019 22:18



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