Hallo Rotkappe,
solche Untersuchungen dürfen laut Gesetz nicht dem direkten Arbeitgeber weitergeleitet werden. Der Personalarzt
darf nur dann ein Veto einlegen, wenn eine Krankheit vorliegt die die Ausübung des Berufs unmöglich macht oder den Betrieb gefährdet.
Zum Beispiel, wenn ein Chirurg an Parkinson (Händezittern) leidet, oder wenn ein Busfahrer eine fortschreitenden Augenerkrankung hat.
Es kommt also auf deinen Beruf und dessen Anforderungen an.
Da deine behandelte biplare Störung eigentlich remitiert ist, und wenn keine Restsymtome bestehen, es keinen Grund gibt anzunehmen, dass sie dich bei Ausübung deines Berufs behindert, sollte das kein Grund sein, in deinen Beruf nicht arbeiten zu können.
Ich arbeite selbst im öffentlich-rechtlichen Raum im medizinischen Bereich und zwar schon durchgehend seit 1990.
DIe bipolare Störung war von seitens des Personalarztes oder des Arbeitgeber kein Grund mich nicht einzustellen (ich hatte immer wieder andere Arbeitgeber, da es in diesem Bereich nur Zeitverträge gibt). Wobei ich dem direkten Arbeitgeber dies nicht mitteilen muss und der Personalarzt hatte keinerlei Bedenken.
Es ist also abhängig von der Art deines Berufes und vom Einsatzbereich. (Es könnte sein, dass dich zum Beispiel niemand als med. Notfallassistent einstellt, weil diese Art von Stress sich sehr negativ auf deine Gesundheit auswirken könnte und du dann in eine Phase geraten könntest, die die Patienten gefährdet.)
Außerhalb solcher Bereiche, zum Beispiel wenn du in der Verwaltung eine Betriebes jn einem regelmässigen Job mit reiner Bürotätigkeit arbeiten würdest, treten solche Extrembelastungen nicht auf, und du solltest, wenn du selbst dich nicht überfordert fühlst, keine Probleme bekommen.
Hängt halt auch von der Einschätzung des Personalarztes ab. Ich habe gegenüber dem Personalarzt meine Medikamente angegeben. Mehr nicht. Es wurde auch nie weiter nachgefragt.
Dem direkten Arbeitgeber gegenüber musst du die Krankheit nicht erwähnen.
Liebe Grüße
Anne