Hallo Lichtblick.
Danke für den Hinweis.
Was den Balkon angeht, mache ich Fotos ohne
Ende. Doch auch hier, darf ich seinen Balkon einfach so fotografieren
oder gehört der Balkon schon zu seiner Privatsphäre?
Speziell von der frischen Streu. Die war 13 Tage
unangetastet. Jetzt liegt sie zwar woanders,
doch es fehlt nichts daraus.
Man muss kein Hellseher sein, dass die Ratten länger nicht
sauber gemacht wurden.
Die Auflage vom Vermieter ist also bisher nicht eingehalten
worden.
Der Rattenkäfig steht auf dem Balkon. (Der andere in der Wohnung.)
Leider ist dieser mit einer undurchsichtigen Platte abgedeckt.
Sonst könnte ich ein paar Videos machen. Denn ab und zu sehe ich mal eine,
wenn sie genau in der Ecke sitzt. Was den Ratten bei der Hitze nicht unbedingt
gut tut.
Ratten brauchen spezielle Temperaturen. Darf nicht zu kalt und nicht zu warm
sein.
Also, wenn ich eindeutige Videos machen könnte, würde ich ja zum Veterinäramt
damit gehen. Denke die Videos könnten schon ein Beweis sein.
Doch die Beweise habe ich nicht. Kann da in Teufels Küche kommen,
wenn ich etwas behaupte und nicht belegen kann.
Wie schon geschrieben, bin ich das Hassobjekt.
Der Haut mir eine Verleumdungsklage an den Hals.
Viele Grüße,
Kleeblatt