Puh, dann hat er Glück gehabt.
Hier bekommt man das nicht so einfach.
kinswoman schrieb:
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> Hallo dino,
> ich erlebe im Moment bei meinem Sohn etwas
> anderes.
> Er musste nichts nachweisen und bekam das schon
> während der
> beruflichen Reha und jetzt in der schulischen
> Ausbildung auch.
>
> Es gibt keinen Schwerbehindertenausweis, er ist
> also offiziell nicht behindert.
> Es "reicht", dass er aufgrund der Schwere seiner
> Erkrankung, diese Reha und Ausbildung bewilligt
> bekommen hat. Das ist das unten zitierte
>
"Tatbestandsmerkmal"
>
> Steht in den Links die ich im ersten Beitrag hab:
>
>
"Anspruch auf den Hartz IV Mehrbedarf haben
> alle Hilfebedürftigen, die die
> Anspruchsvoraussetzungen des § 21 SGB II
> erfüllen. Dies sind werdende Mütter nach der 12.
> Schwangerschaftswoche, alleinerziehende
> Elternteile, behinderte Menschen (sofern sie
> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten;
> sonstige Unterstützung erhalten, um einen
> geeigneten Arbeitsplatz oder Eingliederungshilfe
> zu finden), und Personen, die aufgrund von
> Krankheit auf eine kostenintensivere Ernährung
> angewiesen sind. Es bleibt festzuhalten, dass
> diese Leistungen für Mehrbedarf nicht im Ermessen
> der jeweiligen ARGE liegen, es besteht ein
> Rechtsanspruch darauf. Ferner muss der
> Mehrbedarf nicht nachgewiesen werden, er ergibt
> sich vielmehr aus den
> Tatbestandsmerkmalen."
>
> Uns selbst wenn der Antrag abgelehnt werden
> könnte, ist das finde ich kein Grund es nicht zu
> probieren.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...