Hallo dino,
ich erlebe im Moment bei meinem Sohn etwas anderes.
Er musste nichts nachweisen und bekam das schon während der
beruflichen Reha und jetzt in der schulischen Ausbildung auch.
Es gibt keinen Schwerbehindertenausweis, er ist also offiziell nicht behindert.
Es "reicht", dass er aufgrund der Schwere seiner Erkrankung, diese Reha und Ausbildung bewilligt bekommen hat. Das ist das unten zitierte
"Tatbestandsmerkmal"
Steht in den Links die ich im ersten Beitrag hab:
"Anspruch auf den Hartz IV Mehrbedarf haben alle Hilfebedürftigen, die die Anspruchsvoraussetzungen des § 21 SGB II erfüllen. Dies sind werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, alleinerziehende Elternteile, behinderte Menschen (sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten; sonstige Unterstützung erhalten, um einen geeigneten Arbeitsplatz oder Eingliederungshilfe zu finden), und Personen, die aufgrund von Krankheit auf eine kostenintensivere Ernährung angewiesen sind. Es bleibt festzuhalten, dass diese Leistungen für Mehrbedarf nicht im Ermessen der jeweiligen ARGE liegen, es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Ferner muss der Mehrbedarf nicht nachgewiesen werden, er ergibt sich vielmehr aus den Tatbestandsmerkmalen."
Uns selbst wenn der Antrag abgelehnt werden könnte, ist das finde ich kein Grund es nicht zu probieren.
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Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert…
Marie von Ebner-Eschenbach