Ich wollte das hier einfach mal teilen.
Vielleicht liest es ja jemand der die Voraussetzungen erfüllt und noch nicht wusste,
dass man das beantragen kann.
Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung
"Festlegung im SGB II: Hartz 4 und Behinderung
Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) legt fest, dass auch Behinderte – neben Schwangeren oder Alleinerziehenden – einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Das wird in § 21 des SGB II geregelt.
Allerdings gilt dies nicht für alle behinderten Menschen. Denn: Sie müssen erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 33 des SGB IX oder nach § 54 des SGB XII erhalten.
Zu diesen Ansprüchen gehören die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben und die berufliche Wiedereingliederung, Gründungszuschüsse oder die Hilfe zur Aufnahme einer schulischen Ausbildung.
Unterliegt eine Person dieser Leistung, so ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf von 35 % des Regelsatzes anzuerkennen."
Zum Hartz 4 Regelsatz zusätzlich gezahlte (Mehr) Leistungen
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Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert…
Marie von Ebner-Eschenbach