Prinzipiell kannst du wegen wiederholtem Betrug sowohl in der Forensik als auch im Gefängnis landen.
Die Fälle, die ich persönlich kenne, sind aber alle entweder mit einer Geldstrafe davon gekommen bzw. im Gefängnis gelandet.
Der Gutachter ist eigentlich unabhängig. Und der Richter ist nicht an der Gutachten gebunden. Ich hab auch schon Fälle erlebt (war aber kein Gutachten von mir), wo der Richter deutlich härter entschieden als der Gutachter, obwohl es ein sehr renomierter Münchener Gutachter war.
Bei einer Hypomanie kannst du eigentlich nicht schuldunfähig sein, höchstens vermindert schuldfähig. Weil da vermutet man, dass du noch eine gewisse Einsichts- und Steuerungsfähigkeit hattest.
Und genau da musst du ansetzen: Also dem Gutachter erklären, dass es dir damals klar war, dass es verboten ist, zu betrügen und dass du es trotzdem gemacht hast. Dann ist es Schuld und es folgt Strafe.
Wenn du es nicht erkennen bzw. steuern konntest, dann hast du keine Schuld, kannst nicht bestraft werden und es folgt Forensik.
Soweit zu Theorie. Ich würde eigentlich von meinem Anwalt erwarten, dass er das weiß und mich entsprechend berät. Wenn nicht, würde ich den Anwalt wechseln.
__________________________________________________________________________
...mittlerweile zum Drachen mutiert...