Ich kenn den Film.
Also zum Theme Rechtanwalt:
Wenn eine Unterbringung in der Forensik wirklich zur Debatte steht (was ich nicht glaube, da muss schon ziemlich viel oder eine schwere Straftat im Raum stehen, dann würdest du nicht mehr frei herum laufen), dann muss das Gericht dir einen Pflichtverteidiger stellen. Das entscheidet der Richter am ersten Verhandlungstag. Da wird die Verhandlung dann unterbrochen, bis das geschehen ist. Sonst ist es ein formaler Fehler und des Urteil wird wieder einkassiert von der nächsthöheren Instanz.
Läuft das Verfahren denn schon? War schon der erste Verhandlungstag? Amtsgericht oder Landgericht? Was hast du angestellt?
Ich weiß es nicht, ob du einen Rechtsanwalt mit in die Begutachtung nehmen darfst. Wenn der Gutachter zustimmt, sicher, aber sonst wirst du dir das gesondert erklagen müssen. Ich würde es nicht zulassen, hab den Fall aber noch nie erlebt. Zahlen musst du in aber sicher selber.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...