Hallo Diesel,
und danke für deine Antwort. Ganz folgen kann ich deinen Aussagen nicht. Was wohl aber vor allem daran hängt, dass ich mit dem Thema Rente und Rentenhöhe noch nie so richtig auseinandergesetzt habe. Häufiger traf ich bei meinen Recherchen auf Aussage wie diese mit diesem Bezug zu den 80 Prozent:
"Die Werkstattbeschäftigten werden unabhängig von den häufig geringen Entgeltzahlungen wie andere Arbeitnehmer unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert. Im Vergleich zu jenen sind sie dadurch privilegiert, dass sie nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit (bei einer angeborenen geistigen Behinderung also bereits im Alter von ca. 40 Jahren) einen Anspruch auf „Rente wegen Erwerbsminderung“ besitzen. Deren Höhe beträgt gemäß § 162 SGB VI 80 Prozent des Rentenniveaus eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers."
Quelle: [
de.wikipedia.org]
Vor längerer Zeit hatte ich auch mal gelesen, wie hoch diese "Rentenniveaus eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers" seien. Aber... unterm Strich weiß ich nach wie vor nicht, ob ich nach 20 Jahren in der Werkstatt mit mehr da stehe als vorher. So wie ich dich verstanden habe, steht man überhaupt nicht oder wenn, dann nur ein wenig besser da.