Mania67 schrieb:
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> "Die Polizei hat ihn im November abgeholt und er
> bekam eine Zwangseinweisung...
> nach 8 Tagen hat er sich wieder selbst
> entlassen".
>
Wenn er in der Klinik war (gegen
> seinen Willen), muss auch eine Zangsunterbringung
> per richterlichen Beschluss vorliegen und diese
> wird in der Regel für mehrere Wochen verhängt.
> In diesem Fall kann man sich nicht nach 8 Tagen
> selbst entlassen.
>
> Ich verstehe deine Schilderung so jetzt nicht,
> kannst du das mal bitte konkreter erläutern.
>
> Mania67
Seit wann muss das für mehrere Wochen sein? Mein Mann war nur ein paar Tage in der Klinik, dann wurde der Beschluss auf Beurteilung der Ärzte hin ausgesetzt. Aber auch so wäre er nach dem Wochenende entlassen worden, solange er normal erschien, der Beschluss war nur auf 1 Woche und dann Prüfung ausgestellt. Und wenn du nach der ZwE noch freiwillig weiter in der Klinik bleibst, kannst du dich natürlich schon auch selbst wieder entlassen.
(Weiss aber auch nicht so recht, wie das der TE jetzt helfen soll, das zu erklären?)