Hallo supernova
da hast du natürlich recht..
das ist nicht von ungefähr mit der verminderten Schuldfähigkeit. und ist sehr wichtig und richtig.
Und Psychische Ausnahmezustände, resp. psychotische zUstände haben eine gewisse Gefahr von Eskalation.
Das glaube ich, darf man sagen. und das ist in meinen Augen keine Stigmatisierung , sondern eine nötige Gefahreinschätzung. die Gefahr geht nicht von der person aus, sondern von der Tatsache, das ein Mensch der ausser sich ist, verquere Verwirrung auslösen kann.. was dann wiederum bei der betroffenen Person das ausser sich sein noch verstärken kann..etc..
Meine Überlegungen gingen dahin, das es für jemand Betroffenen von Gewalt möglicherweise wenig Unterschied macht, ob die gewaltausübende Person in irgend einer Weise krank ist oder nicht?
Hingegen, wenn ich das weiterüberlege, ich wurde einmal schwer bedroht, es war offensichtlich, dass diese Person deutlichst ausser sich war, und so hatte ich die Bedrohung nicht wirklich auf mich bezogen. Und konnte ruhig handeln.
Irgendwann viel später hat mich das dann doch noch eingeholt. resp. die Summe erlebter Gewalt, hat mich dann eingeholt.
lg tschitta