Schon vor Jahren hat die Führerscheinstelle nach einer Auffälligkeit im Straßenverkehr (weder Sach- noch Personenschaden) Kenntnis von meiner Erkrankung erlangt und die Einziehung meiner Fahrerlaubnis (Klasse 1+3) mit sofortigem Vollzug angeordnet.
Die Behörde bezog sich dabei auf die
-----> Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung , herausgegeben vom Gemeinsamen Beirat für Verkehrsmedizin bei den Bundesministerien für Verkehr sowie Gesundheit
(Ich fuhr zu diesem Zeitpunkt bereits über 15 Jahre unfallfrei und ohne nennenswerte Punkte.)
Hiergegen legte ich Widerspruch ein. Ich habe danach von der Behörde nichts weiteres gehört und hatte auch selbst wegen Depressionen und anderer Lebensprobleme keine Kraft für eine weitere Auseinandersetzung.
Jetzt habe ich im Rahmen einer fast beendeten einjährigen Reha-Maßnahme versucht, meine "Altlasten" aufzuarbeiten.
Bezüglich des Führerscheins konnte überraschend festgestellt werden, daß bis heute nicht über den Widerspruch entschieden ist.
Die Behörde hat nun ein nicht zwingend vorgeschriebenes Anhörungsverfahren vor der Entscheidung vorgeschlagen.
Es tauchen viele Fragen auf :
- Soll man am besten gleich mit einem Gutachten versuchen zu punkten ?
- Von einem Amtsarzt ?
- Soll man Einblick in die Krankenakten gestatten oder besser nicht ?
- Soll man sich, so gefordert, auch auf eine MPU, die ja bekanntlich auch sehr teuer sein soll, freiwillig einlassen oder hat man sowieso keine Wahl ?
- Könnte man bzw. ein geschickter Anwalt die mehrjärige Nichtentscheidungszeit zu dem eigenen Vorteil nutzen ?
u.v.m.
Wer kennt sich aus eigener Erfahrung oder durch sonstige Kenntnisse aus und kann weiterhelfen ???
für alle Nachrichten bin ich sehr dankbar
Sisyphe