Entziehung der Fahrerlaubnis

02. 06. 2003 17:49
Wer kann mir im Raum Berlin einen guten Rechtsanwalt nennen,der mich gegenüber der Führerscheinstelle vertreten kann, da sie mir die Fahrerlaubnis entziehen will.

Es wurde ein Gutachten erstellt aus dem hervorgeht, daß ich in der Lage bin ein Fahrzeug zu führen, da eine Doppelprophylaxe mit regelm. 4-wöchigen Kontrollen besteht und die Krankheitsaktivität geringer geworden ist und mit der vorausgegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muß.

Die Fahrerlaubnisbehörde schreibt trotzdem u.a.:
"Nach §46 Absatz 1, Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung reichen Erkrankungen und Mängel aus (hier Diagnose: schizoaffektive Psychose mit depressiven+manischen Phasen) um die Fahrerlaubnis zu entziehen,insbes. bei wiederkehrenden Phasen in kurzen Intervallen"(ich hatte 6 in 24 Jahren!!!).

Die o.g.Fahrerlaubnisverordnung (kann mann im Internet einsehen)schreibt aber auch, die Führerscheinstelle folgt dem nicht, Anlage 4 Abs. 7.5.4.:
" nach Abklingen der Phasen und wenn die Krankheitsaktivität geringer und mit einer vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muß besteht bei regelmässigen Kontrollen weiterhin die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges."

Nach der Argumentation der Führerscheinstelle müssten ja alle MDs sofern es der Führerscheinstelle bekannt wird Gefahr laufen ihren Führerschein zu verlieren(wahrscheinlich mehr als 1 Million in Deutschland!!).

Entschuldigt die viele Paragraphenreiterei aber da mein bisheriger Anwalt nicht in der Lage war mich entsprechend zu beraten, habe ich mich eben per Internet alleine sachkundig gemacht und hoffe immer noch über Empfehlung an einen Sachkundigeren zu gelangen oder ich muss es alleine durchziehen.

Ciao
Starfox
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Entziehung der Fahrerlaubnis

Starfox 621 02. 06. 2003 17:49



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