09. 04. 2010 02:00
Fragen von Angehörigen:

Ist eine Zusammenarbeit mit Klinikärzten überhaupt möglich, wenn diese Schweigepflicht haben?
Wie viel darf/kann man überhaupt etwas zum Zustand des Erkrankten als nächster Angehöriger erfahren?
Hat man als Angehöriger ein Recht auf ein Arztgespräch, auch wenn der Patient es gar nicht will (klar, dass ein Arzt mir nicht viel sagen darf, aber ICH kann ja den Zustand des erkrankten Angehörigen aus meiner Sicht schildern! Was meine Mutter den Ärzten erzählte, stimmte oft nicht. Es war eben ihre, d.h. subjektive Sicht.)?
Dürfen die Ärzte das, was ich ihnen sage, dem Patienten erzählen oder besteht auch Schweigepflicht, wenn ich sage, dass dem Patienten dieses im Augenblick nicht gesagt werden soll?
Es besteht für mich überhaupt kein Kontakt zur Psychiaterin meiner Mutter. Ist das so üblich? Wie kommt man da ran?
Kann und soll ich mich mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen?
Wie ist das mit der Schweigepflicht, welche Rechte habe ich als Angehöriger?


Es kommt leider auch heute noch häufig vor, dass Angehörige bei der ambulanten und/oder stationären Behandlung außen vor gelassen werden. Dabei kann ein trialogisches Behandlungskonzept große Vorteile für den Stabilisierungsprozess mit sich bringen.

Wenn der behandelnde Arzt/Therapeut nicht von sich aus auf Sie zukommt, kann das unterschiedliche Gründe haben: der Arzt lehnt die Einbeziehung Angehöriger selbst ab oder der Betroffene wünscht dies nicht. Ersteres ist für Sie als Angehöriger besonders ungünstig – aber vielleicht erreichen Sie durch hartnäckiges Nachfragen etwas. Der zweite Fall ist wegen der ärztlichen Schweigepflicht problematisch. Will der Betroffe nicht, dass Sie über die Behandlung informiert werden, bleiben kaum Möglichkeiten offen. In jedem Fall aber haben Sie als Angehöriger ein Recht darauf, mit Ihren Sorgen und Ängsten wahrgenommen zu werden. Der Arzt/Therapeut kann Sie in einem Gespräch – trotz Schweigepflicht – allgemein über die Erkrankung und die optimale Behandlung informieren und sich so zugleich ein Bild von Ihrer Situation machen.

Optimal sind natürlich trialogische Gesprächsformen. Denn Angehörige sind wertvolle Begleiter im Gesundungsprozess: sie tragen die Erkrankung in der Familie mit, sie bringen eine zusätzliche Perspektive ein und sie sind nicht zuletzt diejenigen, die den Betroffenen am besten kennen und als erstes eventuelle Frühwarnsymptome einer nahenden Phase erkennen (können).

Professor Bock, ein bekannter Psychologe, betont immer wieder öffentlich, es sei ein Kunstfehler, Angehörige nicht in die Behandlung mit einzubeziehen. Gehen Sie also ruhig mutig auf die Professionellen zu. Gute Ärzte und Therapeuten sind dankbar für Ihren Einsatz.

Begriffserklärung: Trialog = das gemeinsame Gespräch zwischen Betroffenem, Angehörigen UND dem behandelnden Arzt/Therapeuten
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

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