Hallo Martin und Co. !
Für mich wären diese Fragen noch interessant - sie betreffen die Zeit, in der sich der "Erkrankte" in der Psychiatrie befindet:
Ist eine Zusammenarbeit mit Klinkärzten überhaupt möglich, wenn diese Schweigepflicht haben?
Wieviel darf/ kann man überhaupt etwas zum "Zustand" des "Erkrankten" als nächster Angehöriger erfahren?
Hat man als Angehöriger ein Recht auf ein Arztgespräch, auch wenn der Patient es gar nicht will
(klar, dass ein Doc mir nicht viel sagen darf, aber ICH kann ja den Zustand des "erkrankten" Angehörigen aus meiner Sicht schildern! Was meine Mutter den Ärzten erzählte, stimmte oft nicht. Es war eben ihre, d.h. subjektive Sicht. )
?
Dürfen die Ärzte, das was ich ihnen sage, dem Patienten erzählen oder besteht auch Schweigepflicht, wenn ich sage, dass der Patient dieses ihm im Augenblick nicht gesagt werden soll?
Ich finde, diese Fragen betreffen vorallem die NÄCHSTEN Angehörigen, die auch in Zukunft mit dem Bipo zusammenleben bzw. der Ansprechpartner für diesen sind.
Ich sehe diese Dinge von beiden Seiten.
Ich hätte z.B. nie gewollt, dass mein Arzt mit irgendwelchen Angehörigen spricht.
Aber mein Mann ist der nächste Angehörige, also wurde u.a. mit ihm zusammengearbeitet als ich in der Klinik und z.B. erfragt wie er mich in der letzten Zeit erlebt hat .
Andererseits habe ich erlebt, dass in der Klinik, in der meine Mutter war kaum bis keine Zusammenarbeit mit den Ärzten stattfand.
Meine Schwester und ich sind die nächsten Angehörigen und die, die da sind wenn irgendwie was ist, aber mit uns wurde nichts besprochen und dergleichen (ein Arztgespräch zu Beginn als ich darauf bestand).
Liebe Grüsse
marmelade
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Einer der größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist,
immer Angst zu haben einen Fehler zu machen.
(Dietrich Bonhoeffer)