Guten Morgen Deborah,
Apropos hinterher ist man immer schlauer:
Ja, es ist grundsätzlich möglich, einen zweiten Rollator zu beantragen – insbesondere, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Krankenkasse bewilligt jedoch in der Regel nur ein Hilfsmittel pro Art zur gleichen Zeit, also normalerweise nur einen Rollator.
Aber: Ausnahmen sind möglich, und genau das könnte hier zutreffen.
So kannst Du einen zweiten Rollator (z. B. schweres Modell für draußen) beantragen:
Ärztliche Verordnung einholen:
Der Arzt/die Ärztin sollte genau begründen, warum zwei unterschiedliche Modelle medizinisch notwendig sind.
Beispiel: Das Leicht-Modell für die Wohnung (enger Wendekreis, leicht zu manövrieren), das schwerere Modell für draußen (mehr Stabilität bei Wind, bessere Sicherheit bei unebenem Boden).
Zusätzliche Belastung durch Wind, Unsicherheit im Freien, ggf. Sturzgefahr – das sollte in der Begründung stehen.
Wichtig: Mobilität im Alltag nur mit beiden Modellen gewährleistet.
Das kannst Du bei der Krankenkasse einreichen:
Falls bereits ein Rollator über die Kasse läuft, kann der Antrag als "Zweitversorgung" oder "Ergänzende Versorgung" gestellt werden.
Es gibt keinen Anspruch auf zwei Modelle, aber medizinische Notwendigkeit kann anerkannt werden. Versuch macht kluch.
Widerspruch einlegen, falls der Antrag abgelehnt wird – oft hilft eine ergänzende Stellungnahme vom Arzt oder Therapeuten.
Ich wünsche Dir einen angenenehmen Kurzurlaub mit Maya zur PIA!
LG fahni