Auf den neusten Stand:
- die Behandlungsvereinbarung ist vom Tisch
- es gab einen Stationswechsel, nachdem der Stationsarzt meine bipolare Störung in Frage stellte ( 5 Manien,14 Hypomanien , noch Fragen?!)
- die Intervallbehandlung wurde wieder abgesetzt, sie brachte keine sichtbaren Veränderungen
Es ist immer gut , sich für sich selbst einzusetzen!!
In einem Klinikaufenthalt wollte man mich ja zwingen eine Behandlungsvereinbarung zu unterzeichnen- ich war in einer Krise dort und habe mich auf einen Paragrafen im BGB berufen ,der die Geschäftsfähigkeit regelt : Schwangere oder auch Psychisch Kranke können eingeschränkt sein, Entscheidungen zu treffen , vor allem unter sedierenden Medikamenten . Diese können sogar rückgängig gemacht werden, wie in der Manie !!!
Ich habe also NICHT unterschrieben und alles auf später verschoben. Eine völlig richtige Entscheidung.
Ich hatte mich auch noch beraten , bei meiner Krankenkasse, hier beim Verein, beim Ehtikverband und der Patientenvertretung : wir Patienten sind niemals verpflichtet, etwas zu unterschreiben, wo wir nicht hinterstehen !!!!!
Es gibt gute Behandlungsvereinbarungen, Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, alles Topp!!!!