Apropos Drogen, soeben gelesen vom BAG und es scheint kein Aprilscherz zu sein, war auch schon vorher länger in den Medien:
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Am 15. Mai 2021 tritt eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft, die Pilotversuche mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ermöglicht. Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die zukünftige Regelung von Cannabis schaffen.
Am 25. September 2020 hat das Parlament eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) verabschiedet. Diese Revision schafft mit dem neuen Artikel 8a BetmG die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten, wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis.
Die Gesetzesänderung tritt am 15. Mai 2021 in Kraft und ist auf zehn Jahre befristet. Die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten zum Gesuchverfahren sind in der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt (siehe unter Dokumente).
Endlich mal ein Schritt nach vorne, was das betrifft.
Dazu, der Besitz unter 10 Gramm Cannabis wurde bereits entkriminalisiert, dafür gibts nicht mal mehr eine Busse heute, wenn man erwischt wird.
Und es geht jetzt endlich um "Genusszwecke", also nicht sowas wie med. Cannabis auf Rezept durch den Arzt.