Ich halte das Urteil des BVerfG für richtig und gut.
Sorry das ich noch einmal das "Andere Länder - Andere Sitten" einbringen muss, ich werde das in Zukunft meiden, aber hier in der Schweiz ist Sterbehilfe sowohl aktiv wie auch passiv legal und wird von der Gesellschaft als normal angesehen.
Die Hürden sind natürlich hoch, normalerweise wird es nur bewilligt wenn eine schwere körperliche Krankheit im Endstadium ist, wie etwa bei Patienten mit Krebs wo man medizinisch vorraussagen kann, das sie definitiv leider sterben werden.
Beim Sterben ist dann auch die Polizei anwesend, die verwendete Substanz ist dieselbe mit der man Tiere wie Hunde einschläfert. Faktisch eine Überdosis eines starken Schlaf- und Narkosemittels, man fällt ins Koma und dann setzt der Atem sowie Herzschlag aus.
Im Grunde genommen ist es dort eher die Frage: Will der Patient bis zum Ende leiden mit Schmerzen oder will er im Schlaf sterben ohne etwas mitzubekommen.
Ich selbst würde mein Leid, meine Agonie, abkürzen wenn ich so eine Krankheit hätte und lieber friedlich entschlafen als unter starken Schmerzen langsam zu sterben.
Gruss
Wesker
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.02.20 16:36.