22. 01. 2020 14:37
Ein interessanter Fall, aber... nicht ganz der klassische Fall von Menschen, die sich ausschliesslich wegen psychischer Probleme in Behandlung befinden und dort wegen Eigen- oder Fremdgefährdung fixiert werden in der Psychiatrie.

Aus dem Artikel:

Quote

Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2012: Eine Frau kam damals nach einem Sturz vom Pferd mit einem Schädel-Hirn-Trauma und Prellungen in die Uniklinik Kiel. Als sie am nächsten Tag gegen den ärztlichen Rat nach Hause wollte, konnte die herbeigerufene Polizei sie zum Bleiben überreden. Anschließend wurde sie gegen ihren ausdrücklichen Willen vom Stationsarzt, einem Pfleger und Polizisten an Armen, Beinen und Hüften ans Bett gefesselt.

Der Amtsarzt, ein Psychiater und eine Richterin ordneten ihre Unterbringung in der Geschlossenen an, wegen Eigengefährdung. Alles rechtswidrig, urteilten später die von der Frau angerufenen Gerichte. Denn es gab kein einziges Gutachten, das nachvollziehbar begründet habe, dass die Unterbringung notwendig war.

Die Verletzungen waren da wegen dem Sturz vom Pferd physisch bedingt durch einen Unfall. Die Ärzte werden zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich gute Gründe gehabt haben, rein aus physischer biologischer Sicht eine Entlassung zu verweigern, bei einem Schädel-Hirn-Trauma muss ein Patient halt eine gewisse Zeit lang sowieso beobachtet werden wegen möglichen Schäden.

Ich denke mal, als die Frau gehen wollte aus dem KH, ist das Ganze dann eskaliert bis es soweit kam, das man sie in die Psychiatrie überstellte. Aber die Verweigerung der Entlassung kann da mitunter eben begründet gewesen sein, wenn jemand gestern erst gerade einen schweren Unfall hatte und daher nicht das Krankenhaus vorzeitig verlassen darf.

Andersherum: Hätte man sie gehen lassen, aber sie hätte später Folgen gehabt oder wäre gar verstorben, dann wären die Ärzte ebenso drann gekommen von der Justiz.

Ich wurde übrigens selbst nie fixiert, aber ich durfte die sog. Isolationshaft für Eigen- und Fremdgefährdete Personen 24h erleben, das hat mir gereicht. Halt wie man es kennt, in einer Zelle ohne jegliche Gegenstände um Suizidgefahr auszuschliessen unter Dauerbeobachtung und so. War jetzt für mich nicht so traumatisierend, keine Ahnung, ich fände eine Fixierung wesentlich schlimmer weil man in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist dann...

---------------
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Bundesverfassungsgericht - Erfolg für fixierte Patientin

rhz 2131 22. 01. 2020 14:04

Re: Bundesverfassungsgericht - Erfolg für fixierte Patientin

Wesker 1351 22. 01. 2020 14:37



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen