Mexx55 schrieb:
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> Also Vergleiche zu ziehen, wer es nun bequemer
> hat, wenn eine Rattenplage auftritt,
> finde ich völlig daneben.
>
> Ausserdem, was soll das, irgend jemandem die
> Schuld dafür zu geben.
>
> Fakt ist, die Ratten sind da, damit kann man nicht
> leben und der Vermieter muss bei Rattenbefall
> des Grundstücks umgehend handeln.
> Ihm eine kurze Frist schriftlich setzen und wenn
> er die nicht einhält, kann der Mieter das selber
> in
> die Hand nehmen und von sich aus einen
> Schädlingbekämpfer kommen lassen.
>
> Ich würde auch das
Ordnungs- und
Gesundheitsamt
> informieren, falls er trotz schriftl Aufforderung
> nicht
> handelt oder vielleicht jetzt schon dort anrufen.
>
> Das kostet dem Vermieter nämlich eine Menge
> Bussgeld.
> Er kann sich gut überlegen, ob er sich endlich
> kümmert oder nicht.
>
> Ich merke gerade, dass mich das selber schon
> wütend macht.
>
> Vg mexx
Ist definitiv nicht zuständig. Da ich dort arbeite, kann ich dir das mit Bestimmtheit sagen.
Der Grund ist ganz einfach, es gibt dafür in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Punkt.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...