Also Vergleiche zu ziehen, wer es nun bequemer hat, wenn eine Rattenplage auftritt,
finde ich völlig daneben.
Ausserdem, was soll das, irgend jemandem die Schuld dafür zu geben.
Fakt ist, die Ratten sind da, damit kann man nicht leben und der Vermieter muss bei Rattenbefall
des Grundstücks umgehend handeln.
Ihm eine kurze Frist schriftlich setzen und wenn er die nicht einhält, kann der Mieter das selber in
die Hand nehmen und von sich aus einen Schädlingbekämpfer kommen lassen.
Ich würde auch das Ordnungs- und Gesundheitsamt informieren, falls er trotz schriftl Aufforderung nicht
handelt oder vielleicht jetzt schon dort anrufen.
Das kostet dem Vermieter nämlich eine Menge Bussgeld.
Er kann sich gut überlegen, ob er sich endlich kümmert oder nicht.
Ich merke gerade, dass mich das selber schon wütend macht.
Vg mexx
Betroffene Bipo 2
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Niemand braucht so bitternötig ein Lächeln
wie derjenige,
der für andere keins mehr übrig hat.
4-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.09.19 13:00.