Hallo Lisa,
ja sicherlich bliebe dein Krankenversicherungsschutz unberührt. Nur, wenn sie dir erlauben zu gehen und dir passiert etwas, könntest du sagen, "wieso, sie haben es doch erlaubt, nun kommen sie bitte auch dafür auf, ich verlange Schmerzensgeld, etc. pp."
Anders, wenn du selber unterschreibst, dass du trotz Aufklärung auf eigene Gefahr das Gelände verlässt. Vielleicht ist dies möglich.
Viele Grüße Heike
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Ich bin ein Mensch mit vielen Farben und Facetten zeitweise unterbrochen durch unipolar depressiven Phasen, im MD-Forum schon seit 2002 vertreten.
"Recovery zielt nicht auf ein Endprodukt oder ein Resultat. Es bedeutet nicht, dass man ›geheilt‹ oder einfach stabil ist. Recovery beinhaltet eine Wandlung des Selbst, bei der einerseits die eigenen Grenzen akzeptiert werden und andererseits eine ganze Welt voller neuer Möglichkeiten entdeckt wird. Dies ist das Paradoxe an Recovery: Beim Akzeptieren dessen, was wir nicht tun oder sein können, beginnen wir zu entdecken, wer wir sein können und was wir tun können" (Patricia Deegan 1996).