Hallo Lisa,
ja das war meine Fragestellung.
Nur ist der Ablauf beim Apotheker ein anderer:
Ich erhalte eine Quittung und reiche später ein Rezept nach, auf dem dann der Einkauf quittiert wird. Die ursprüngliche Quittung wird vernichtet. Innerhalt eines Jahres "eigentlich" unproblematisch. Immer unproblematisch, wenn der Apotheker das Datum auf das Rezept schreiben würde, an dem er das Medikament ausgegeben hat. Hier würde aber die KK nicht mitmachen, weil das Rezept nicht vor dem Datum der Verschreibung liegen darf...
Je länger ich mich damit beschäftige, umso komplizierter wird es. Wär was für eine juristische Klausur.
Lisa, bist du "vom Fach"?
Gruß
Gerd (Harfe)