Hallo Lisa,
mal ein kleiner Hinweis aus juristischer Sicht (habe u.a. auch mal ein paar Jahre als "Personalreferent" gearbeitet):
Wenn du für deinen AG tätig bist, muss diese Zeit angerechnet werden! Wenn du also zur Post gehst und dort wartest, ist das eindeutig Arbeitszeit... Und wenn die Gefahr besteht, dass du deine Bahn verpasst, darfst du eben entsprechend früher gehen.
Wenn dein AG sich weigert, deine Arbeitszeit zu erhöhen, kannst du auch uneingeschränkt für deine Rechte kämpfen.
Übrigens: Hat der Betriebsrat im Zusammenhang mit dem Umzug mit dem AG verhandelt - immerhin hast du erhebliche Nachteile durch den Umzug? (Wie genau das rechtlich ist, weiß ich nicht mehr, aber da kannst du ja mal nachsehen...).
Gruß
Gerd (Harfe)
P.S.:Hast du schonmal daran gedacht, dich mit deiner juristischen Ausbildung bei einer Versicherung zu bewerben? Am besten mit einer geschickt aufgebauten, einseitigen Spontanbewerbung? Bei Interesse Hilfestellung per PN.
Ratschläge können auch Schläge sein
geboren: als Fötus habe ich WK II noch miterlebt,
hier seit November 2004 aktiv,
Diagnose: bipol II mit Angst- und Zwangsstörungen, m.E. Ultra Rapid Cycling (uuuRC)
Nach fünf erfolglosen Versuchen (Lithium, 2 x Lamotrigin, Quetiapin/Seroquel, Valproinsäure) jetzt nur noch phasenbezogene Medikation.
aktuelle Medikamente:
nachts 25-100 mg Quetiapin/SEROQUEL (Q/S).
Bei Überdrehtsein tagsüber: 50 - 200 mg Quetiapin/Seroquel (Q/Sr) Retard/Prolong.
Bald wieder ein Versuch mit AD (Sertralin oder Duloxetin).
Im NOTFALL: Zolpiclon, TAVOR
zum Kennenlernen empfehle ich, in meinen großen Bäumen mal zu stöbern (Achtung, schreiben kann man darin nicht mehr!):
[
www.bipolar-forum.de] Erstbeitrag 2004 (Betrifft insbesondere Schlafstörungen)
[
www.bipolar-forum.de] Erstbeitrag 2005 (Stichwort: Stimmungskalender)