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Re: Anstehende Entscheidungen - 1. Wiederaufnahme LG Regensburg und 2. Verfassungsbeschwerde
13. 07. 2013 17:51
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Beiträge: 2.343
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Hallo,
in Sachen Mollath geht es täglich weiter mit überraschenden Kapriolen,
wie einem kürzlich aufgetauchten Erstattest, dass von dem Sohn der Frau
Dr. Reichel i. V. (nicht intravenös, sondern in Vertretung) 2002 unterzeichnet
sein soll (dazu: Ein angeblich "neues" altes Attest soll nun alles ändern?)
Originale bei RA Strate: Dokumentation 12.07.2013
Lesenswert:
Blog Gabriele Wolff: Der Fall Mollath: Das Endspiel?
und
Prof. Dr. Henning Ernst Müller: Die Affären im Fall Mollath.
Der Mollath - Untersuchungsausschuss hat in kurzer Zeit gute Arbeit
geleistet. Wie nicht anders zu erwarten, haben CSU und FDP alles
für richtig und vertretbar gefunden. Die Mehrheitsmeinung wird auf der
Website des Bayerischen Landtages erst am 18.07.2013 veröffentlicht.
Die Oppositionsfraktionen haben ein umfangreiches und exzellentes
Minderheitenvotum veröffentlicht, das sehr zur Lektüre empfohlen sei:
Minderheitenbericht Untersuchungsausschuss Fall Mollath
Wer es kürzer liebt: Unter Beachtung der Aktenlage präsentiert
Franz-Markus Barwasser alias Erwin Pelzig eine Übersicht zum Fall Mollath
an der Tafel mit den wesentlich handelnden Personen.
Heute berichtet Heribert Prantl in der Süddeutschen, dass die
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, ausgelöst
durch den Fall Mollath, beabsichtigt, eine Justizreform zur forensischen
Unterbringung auf den Weg zu bringen:
Justizministerin plant Strafrechtsreform
Herr Mollath kommt vor den Wahlen in Bayern aus der Forensik in
Bayreuth allenfalls durch eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
frei.Die Justizministerin Merk hat ihre Stellungnahme dazu mit Nachbeten
der Rechtsprechung des Gerichts zur Verhältnismäßigkeit der Unterbringung
abgegeben ohne auf den konkreten Fall näher einzugehen. Ein Termin zur
Verhandlung steht noch nicht fest. Die Bundesanwaltschaft hat sich bisher
noch nicht geäußert.
Die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg brütet noch, hat sich bisher mit
dem gegen einen der Richter der Kammer gestellten Befangenheitsantrag
noch nicht befasst und sucht verzweifelt nach Gründen, die Wiederaufnahme-
gesuche der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.
Gruß
cum grano salis
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