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        <title>Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
        <description> Liebes Forum,

ich habe einen Bescheid bekommen, dass mir 30 GdB zuerkannt wurde. Nun überlege ich, mich über die Bundesagentur für Arbeit gleichstellen zu lassen. Daher wollte ich fragen, ob jemand als Angestellter damit schon Erfahrungen hat: Wie lief die Prozedur ab, wie hoch ist die Erfolgsquote? Ich befürchte, dass sie meinen Antrag (möglicherweise) ablehnen würden, da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin und mir nicht bekannt ist, dass wir krankheitsbedingte Kündigungen haben. Aber ich bin seit 2019 jedes Jahr immer deutlich länger als 6 Wochen krank (bin kein Beamter).

Für Eure Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße</description>
        <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717270#msg-717270</link>
        <lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 18:09:38 +0200</lastBuildDate>
        <generator>Phorum 5.2.18</generator>
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            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717757#msg-717757</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717757#msg-717757</link>
            <description><![CDATA[ Bei mir ist das schon sehr lange her, aber ich habe sofort einen GDB von 50 bekommen nach dem ersten Klinikaufenthalt.]]></description>
            <dc:creator>dino</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Fri, 22 Nov 2024 09:25:04 +0100</pubDate>
        </item>
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            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717751#msg-717751</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717751#msg-717751</link>
            <description><![CDATA[ <blockquote class="bbcode"><div><small>Quote<br/></small><strong>Hotte</strong><br/>
Ich wüsste auch nicht, dass eine Gleichstellung davon abhängt, ob der Betrieb krankheitsbedingt kündigt oder nicht.</div></blockquote>
<br />
Die Gleichstellung wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Deren Interesse ist nur, ob dein Job gefährdet ist oder ob man behinderungsbedingt keinen Job bekommt. Für die GdB relevanten Einschränkungen interessieren die sich nicht. Ich habe eine Gleichstellung bekommen, weil ich sehr lange vergeblich auf Stellensuche war.]]></description>
            <dc:creator>Flyhigh</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Thu, 21 Nov 2024 19:52:46 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717748#msg-717748</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717748#msg-717748</link>
            <description><![CDATA[ Ich hatte auch GdB 30 erst nach einem längeren Krankenhausaufenthalt. Allerdings habe ich es vorher natürlich gar nicht erst versucht. Nachdem ich etliche weitere Klinikaufenthalte hinter mir hatte, bekam ich GdB 70. <br />
Bei der nächsten Überprüfung habe ich mich dann mit dem Versorgungsamt auf GdB 50 geeinigt, wenn es dann unbefristet würde.<br />
<br />
Jetzt fällt mir das auf die Füße, denn eigentlich bräuchte ich ein Merkzeichen. <br />
Aber wenn ich jetzt Neufeststellung beantrage und die feststellen, dass es mir wegen bipo eigentlich supi geht, seit ich meine Medis brav nehme, dann geht das nach hinten los und ich werd runtergestuft.<br />
<br />
Zu deiner Frage nach der Gleichstellung: <br />
Ich hab selbst im öffentlichen Dienst gearbeitet und ich hab u. a. die Meldungen der Schwerbehinderungen und Gleichstellungsanträge bearbeitet.<br />
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn sie zu wenig Behinderte einstellen. Die freuen sich also, wenn du gleichgestellt wirst. Ich wüsste auch nicht, dass eine Gleichstellung davon abhängt, ob der Betrieb krankheitsbedingt kündigt oder nicht.]]></description>
            <dc:creator>Hotte</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Thu, 21 Nov 2024 18:44:10 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717733#msg-717733</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717733#msg-717733</link>
            <description><![CDATA[ ... ich habe wegen Widerspruch zwei Ärzte gefragt. Sie meinten, 30 wären für mich erstmal okay. 50 würde ich (noch) nicht bekommen, da ich in den letzten Jahren keine Krankenhausaufenthalte hatte (ich habe mich immer dagegen gewehrt, da alleine die Vorstellung, das Patienenzimmer mit anderen Patienten zu teilen, eine Horrorvorstellung für mich ist).<br />
<br />
War es denn bei euch auch so, dass ihr 50 erst nach (mehreren) stationären Behandlungen bekommen habt?]]></description>
            <dc:creator>Sima</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Thu, 21 Nov 2024 11:44:22 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717313#msg-717313</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717313#msg-717313</link>
            <description><![CDATA[ danke für eure Beiträge]]></description>
            <dc:creator>Sima</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Wed, 30 Oct 2024 22:08:21 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717299#msg-717299</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717299#msg-717299</link>
            <description><![CDATA[ Bei Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung muss bei einer beabsichtigten Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden.<br />
Bei großen Betrieben muss auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung eingeschaltet werden.]]></description>
            <dc:creator>Friday</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Tue, 29 Oct 2024 14:01:13 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717298#msg-717298</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717298#msg-717298</link>
            <description><![CDATA[ Ok. Bei uns wurde eine Kollegin wegen zuviel krank gekündigt. Aber sie war auch nicht schwerbehindert.]]></description>
            <dc:creator>Ramona</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Tue, 29 Oct 2024 11:11:03 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717297#msg-717297</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717297#msg-717297</link>
            <description><![CDATA[ Ramona schrieb:<br />
-------------------------------------------------------<br />
&gt; Hallo Sima.<br />
&gt; <br />
&gt; Eine Schwerbehinderung schützt kaum vor<br />
&gt; Kündigung.<br />
&gt; Wenn man mehrere Jahre hintereinander über 6<br />
&gt; Wochen krank geschrieben ist gilt das als<br />
&gt; unzumutbar für den Arbeitgeber.<br />
<br />
<br />
Das stimmt so nicht. Das kommt auf die Größe des Betriebs und auf den Einzelfall an.]]></description>
            <dc:creator>dino</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Tue, 29 Oct 2024 10:59:54 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717295#msg-717295</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717295#msg-717295</link>
            <description><![CDATA[ Hallo Sima.<br />
<br />
Eine Schwerbehinderung schützt kaum vor Kündigung.<br />
Wenn man mehrere Jahre hintereinander über 6 Wochen krank geschrieben ist gilt das als unzumutbar für den Arbeitgeber.]]></description>
            <dc:creator>Ramona</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Tue, 29 Oct 2024 08:58:06 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717293#msg-717293</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717293#msg-717293</link>
            <description><![CDATA[ Falls dir das nicht bekannt ist, man bekommt den GdB nicht aufgrund von Diagnosen, sondern hauptsächlich aufgrund von Einschränkungen im Alltag.<br />
<br />
Ich habe meinem Psychiater aufgeschrieben bzw. erzählt, welche Probleme ich habe und er hat eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Landesamt gemacht. Also die zuständige Behörde fragt ja bei den Ärzten an, die man beim Antrag angegeben hat.<br />
<br />
Mir war bei Antragsstellung noch nicht bekannt, dass man nicht alleine aufgrund einer Diagnose einen GdB bekommt, daher hatte ich zuerst nicht viel zu meinen Alltagsproblemen geschrieben bzw. auch gar nicht groß mit meinem Arzt darüber gesprochen. Das war der falsche Weg.<br />
<br />
Zuerst wollten sie mir auch nur einen GdB von 40 geben und ich musste Widerspruch einlegen und dagegen klagen, aber nach der Stellungnahme von meinem Psychiater hat mir das Gericht den GdB von 50 zugesprochen. <br />
<br />
Die Gleichstellung hatte ich damals erhalten, als ich arbeitslos war, um meine Chancen bei den Bewerbungen zu verbessern. Ein anderer Grund wäre, wenn der Job ohne die Gleichstellung gefährdet ist. Also du könntest z.B. damit argumentieren, dass du krankheitsbedingt keine Überstunden leisten kannst. Durch eine Gleichstellung wärst du davon befreit.]]></description>
            <dc:creator>Flyhigh</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Mon, 28 Oct 2024 20:27:32 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717291#msg-717291</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717291#msg-717291</link>
            <description><![CDATA[ Die Gleichstellung bekommst du, wenn der AG erklärt, dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist durch die Erkrankung.<br />
<br />
Es kommt auf den AG an und wenn du im ÖD unbefristet beschäftigt bist, dann ist es schwierig.<br />
<br />
Dann brauchst die Gleichstellung aber auch nicht.<br />
<br />
Die Gleichstellung dient nur dazu, den Arbeitsplatz zu sichern. Andere Nachteilsausgleiche wie mehr Urlaub bekommst du dadurch eh nicht.]]></description>
            <dc:creator>dino</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Mon, 28 Oct 2024 19:38:28 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717284#msg-717284</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717284#msg-717284</link>
            <description><![CDATA[ Danke für deine Antwort. Ich überlege auch, parallel einen Widerspruch einzulegen. Hat bei dir deine Erklärung gereicht oder musstest du weitere Atteste von deinem Arzt vorlegen? Wann war denn das? Hat es lange gedauert? Auf meinen jetzigen Bescheid habe ich 9 Monate gewartet...]]></description>
            <dc:creator>Sima</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Mon, 28 Oct 2024 17:31:46 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717271#msg-717271</guid>
            <title>Re: Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717271#msg-717271</link>
            <description><![CDATA[ Die Gleichstellung ist völlig unabhängig davon, wo du arbeitest.<br />
<br />
Ich hatte bei meiner allerersten Bewilligung des GdB auch nur 30 bekommen. Ich habe dann Widerspruch eingelegt und bekam daraufhin 50.<br />
<br />
Ich würde dir raten, Widerspruch einzulegen mit nochmaliger langen Erklärung meiner Einschränkungen. Bitte beachte die Frist. Die steht in dem Bescheid. Schreibe in dem Widerspruch, dass du einen GdB von 50 für angemessen hältst.]]></description>
            <dc:creator>Friday</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Mon, 28 Oct 2024 12:23:43 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <guid>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717270#msg-717270</guid>
            <title>Gleichstellung Schwerbehinderung</title>
            <link>https://www.bipolar-forum.de/read.php?5,717270,717270#msg-717270</link>
            <description><![CDATA[ Liebes Forum,<br />
<br />
ich habe einen Bescheid bekommen, dass mir 30 GdB zuerkannt wurde. Nun überlege ich, mich über die Bundesagentur für Arbeit gleichstellen zu lassen. Daher wollte ich fragen, ob jemand als Angestellter damit schon Erfahrungen hat: Wie lief die Prozedur ab, wie hoch ist die Erfolgsquote? Ich befürchte, dass sie meinen Antrag (möglicherweise) ablehnen würden, da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin und mir nicht bekannt ist, dass wir krankheitsbedingte Kündigungen haben. Aber ich bin seit 2019 jedes Jahr immer deutlich länger als 6 Wochen krank (bin kein Beamter).<br />
<br />
Für Eure Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.<br />
Viele Grüße]]></description>
            <dc:creator>Sima</dc:creator>
            <category>Bipolar-Forum</category>
            <pubDate>Mon, 28 Oct 2024 12:00:55 +0100</pubDate>
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