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Wie sind persönliche Beleidigungen oder Beschimpfungen zu bewerten?
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Recht / Internet
AOL wegen Duldung von Beleidigungen verklagt
Provider soll die Beschimpfung von Moslems nicht unterbunden haben / Klägeranwalt will neue Service-Vereinbarung erreichen
31. August 2001, 15:48 Uhr
Von Dirk Delbrouck
Der Internet-Provider AOL Time Warner (Börse Frankfurt: AOL) ist in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia wegen Duldung von Beleidigungen gegen Moslems in seinen Chatrooms angeklagt worden. Wie die "New York Times" berichtete, verletze AOL damit ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Zurücksetzungen im öffentlichen Raum verbietet. AOL bietet für seine Mitglieder über 14.000 nach unterschiedlichen Themengebieten gegliederte Chaträume an.
"Chatrooms müssen im Zuge der stetig wachsenden Bedeutung des Internets als öffentliche Räume angesehen werden. In diesen dürften Diskriminierungen nicht geduldet werden. AOL hat auch auf mehrfache Hinweise seines Mandanten in entsprechenden Chatrooms die Beleidigungen von Moslems nicht unterbunden, begründete der Anwalt der Klägerseite, Kamran Memon, den rechtlichen Schritt gegen AOL. Die Klageschrift umfasst rund 20 Seiten. In dem Schreiben sollen die Beleidigungen in den AOL-Chatrooms von 1998 bis 1999 dokumentiert sein.
AOL-Sprecher Andrew Weinstein begegnete der Klage mit Unverständnis. AOL duldet laut Weinstein generell keine Diskriminierungen in seinem Service. Sobald sich ein Kunde beschwere, würde AOL den Hinweisen nachgehen und darauf reagieren. Dabei würden alle nötigen Maßnahmen von der Verwarnung bis hin zur Sperrung des Services ergriffen.
Die Klage ziele in zweiter Reihe auf eine finanzielle Entschädigung ab. In erster Linie will der Klägeranwalt Memon AOL zu einem neuen Passus für muslimische Chaträume in seiner Service-Vereinbarung zwingen. Der Anwalt habe versucht, sich außergerichtlich mit AOL zu einigen, doch sei das Unternehmen an keinem Gespräch interessiert gewesen.